Nach Eingang der telefonischen Anzeige besichtigte der Bauinspektor der Gemeinde das betreffende Reduit und eröffnete ein baupolizeiliches Verfahren, in dem beide Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme erhielten.7 Der Vorwurf, die Gemeinde habe die baupolizeiliche Anzeige nicht behandelt, ist unbegründet. Am 14. August 2018 erliess die Gemeinde eine "verfahrensleitende Verfügung", in der sie in Ziffer 5 folgendes festhielt: "Die Baukommission hat an der Sitzung vom 13. August 2018 beschlossen, wegen fehlenden öffentlichen Interessen nicht auf die Anzeige einzutreten."