1 Vorakten der Gemeinde pag. 11 ff. 2 Vorakten der Gemeinde pag. 6 f.; 13 f. RA Nr. 120/2019/11 3 Anzeige einzutreten (Ziffer 5). Die Bauverwaltung empfahl, die Situation bei der Zwischenwand mit einer entsprechenden Schalldämmung zu verbessern (Ziffer 6). Gegen diese Verfügung wehrten sich die Beschwerdeführenden am 31. August 2018 mit einer als "Einsprache" bezeichneten Eingabe. Am 7. Januar 2019 erliess die Gemeinde Muri bei Bern die mit "Verzicht auf Wiederherstellungsmassnahmen, Feststellungsverfügung" bezeichnete Verfügung mit folgendem Inhalt: