Sie hätten die Sauna entfernt und eine neue Täferdecke auf den bestehenden Lattenrost montiert. Die an die Wohnung der Beschwerdeführenden angrenzenden zwei Wände seien gedämmt worden. Der Raum werde als Abstell-/Hobby- und Büroraum mit Netzanschluss (Glasfaser- und Ethernetkabel) genutzt. Lärmemissionen seien mit dieser Nutzung nicht verbunden.2 Mit verfahrensleitender Verfügung vom 14. August 2018 teilte die Bauverwaltung den Verfahrensbeteiligten mit, die Anliegen der Anzeigenden seien zivilrechtlicher Natur und verwies sie dafür an das Regionalgericht Bern-Mittelland (Ziffer 4 der Verfügung). Die Baukommission habe beschlossen, wegen fehlenden öffentlichen Interessen nicht auf die