Die Beschwerdeführenden machten geltend, dass die neue Nutzung Elektrosmog verursache, welcher das Schlafen im angrenzenden Zimmer verunmögliche, dass das Reduit sehr ringhörige Wände habe und sie sich in ihrer Privatsphäre gestört fühlten. Zudem beanstandeten sie, dass mit dieser Umnutzung die Wertquoten des Stockwerkeigentums und der Heizkostenschlüssel nicht mehr korrekt seien.1 Die Beschwerdegegner erklärten, beim Kauf der Stockwerkeinheit im Jahr 1999 seien die Täferdecke, Dusche und der Heizkörper bereits vorhanden gewesen. Zudem sei eine Sauna eingebaut gewesen. Sie hätten die Sauna entfernt und eine neue Täferdecke auf den bestehenden Lattenrost montiert.