1. Die Beschwerdeführenden und Beschwerdegegner sind Eigentümer von angrenzenden Stockwerkeinheiten des Mehrfamilienhauses auf der Parzelle Muri b. Bern Gbbl. Nr. G.________. Die Stockwerkeinheit der Beschwerdegegner (Nr. G.________-8) erstreckt sich über zwei Geschosse (Obergeschoss und Attika): Die Wohnung liegt im Obergeschoss; eine interne Treppe führt auf das Attikageschoss, wo sich ihre Terrasse und ein als "Reduit" bezeichneter Raum befinden. Dieses Reduit grenzt auf der einen Seite an die Attikawohnung der Beschwerdeführenden (Stockwerkeinheit Nr. G.________-9), auf der anderen Seite an deren Reduit an.