d) Die Gemeinde hat mit überzeugenden Argumenten angenommen, dass der Wiederherstellungsaufwand erheblich wäre und dabei den öffentlichen Interessen allenfalls nur bedingt gedient wäre. Sie führt im angefochtenen Entscheid aus, die Entfernung der 16 cm starken Aussenisolation und deren Ersatz durch eine dünnere Isolation oder das Anbringen einer Innenisolation bedeute nicht nur hohe Kosten für die Bauherrschaft, sondern auch eine Verschlechterung der Wärmedämmung. Es sei fraglich, ob die energetischen Vorschriften damit überhaupt noch eingehalten werden könnten. Auch an der Schonung der Umwelt und an einer sparsamen, rationellen Energienutzung bestehe ein öffentliches Interesse.