c) An der Einhaltung der Grenzabstände besteht ein öffentliches Interesse, wenn öffentlicher Grund beteiligt ist. Ansonsten sind für die Wahrung öffentlicher Interessen wie Brandschutz, Gesundheit bzw. Wohnhygiene, Ästhetik und Ortsbildschutz vor allem die Abstände unter den Bauten wesentlich. Die Bedeutung der Grenzabstände liegt hier darin, die rechtsgleiche Behandlung benachbarter Grundeigentümer zu sichern, indem sie bewirken, dass der Gebäudeabstand gleichmässig aufgeteilt wird.50 Insoweit werden mit dem Grenzabstandsvorschriften auch Interessen des Nachbarschutzes verfolgt51 und sind bei der Beurteilung des öffentlichen Interesses zu berücksichtigen.