Sie dient der Gemeinde als Mittel zur Überwachung der korrekten Bauausführung im Rahmen ihrer Aufgaben als Baupolizeibehörde.46 Die Bauherrschaft kann aus der erfolgten Schnurgerüstabnahme jedoch keine Gewähr dafür ableiten, dass ihr Vorhaben mängelfrei ist; auch nach vorbehaltloser Schnurgerüstabnahme bleibt ein baupolizeiliches Einschreiten möglich, wenn die Baupolizeibehörde Kenntnis von wesentlichen baurechtswidrigen Tatsachen erhält.47 Ohnehin könnte ein bestehender böser Glauben nicht durch eine irrtümlich erfolgte vorbehaltlose Schnurgerüstabnahme in guten Glauben gewandelt werden.