Ob ihnen diesbezüglich Fehler unterlaufen sind, muss im vorliegenden Verfahren nicht abschliessend geklärt werden. Vorbehaltlose Baukontrollen vermögen nämlich Baumängel nicht zu legalisieren.43 Die Schnurgerüstabnahme ist eine Voraussetzung des Baubeginns;44 nach der Schnurgerüstabnahme gilt ein Bauvorhaben als begonnen.45 Sie dient der Gemeinde als Mittel zur Überwachung der korrekten Bauausführung im Rahmen ihrer Aufgaben als Baupolizeibehörde.46