Die Schnurgerüstabnahme stellt eine baupolizeiliche Kontrollmassnahme dar, die der Gemeinde zur Aufdeckung allfälliger Verstösse bei der Ausführung von Bauvorhaben dient.42 Überprüft wird dabei die Übereinstimmung der Bauausführung mit den bewilligten Plänen. Die materielle Rechtskonformität des Bauvorhabens bildete Gegenstand des Baubewilligungsverfahrens und wird bei der Schnurgerüstabnahme nicht mehr überprüft.