c) Die Beigeladene 2 führte im Auftrag der Gemeinde die Schnurgerüstabnahmen für die drei Einfamilienhäuser durch. Sie legte ihrer Mitteilung an die Gemeinde die Kopie eines vom Projektverfasser unterzeichneten Situationsplans im Mst. 1:500 vom 30. April 2009 bei, auf welchem die abgesteckten Achsen eingezeichnet sind. Auf diesem Situationsplan ist, ebenso wie auf dem vom Regierungsstatthalteramt am 19. Juli 2013 als bewilligt gestempelten Situationsplan, an der westlichen Gebäudeecke des Hauses "M.________" ein Abstand zur Parzelle Nr. L.________ von 3 m angegeben. Die