e) Ein Bauentscheid, mit dem widersprüchliche Pläne bewilligt werden, ist dennoch rechtsgültig. Bei unklaren oder widersprüchlichen Entscheidformeln kann die Entscheidbegründung zur Sinnermittlung herangezogen werden.34 Dies gilt auch, wenn mit der Entscheidformel widersprüchliche Pläne bewilligt werden. Nur ganz ausnahmsweise, wenn ein inhaltlicher Mangel den Entscheid geradezu wirkungslos, unsinnig oder unsittlich werden lässt, wäre der Entscheid als nichtig zu betrachten.35 Dies ist hier aber nicht der Fall, da mittels Auslegung der wahre Sinn des Gesamtbauentscheids ermittelt werden kann: