d) Die Bauherrschaft ersucht mit Einreichung der Baubewilligungsunterlagen, wozu der Situationsplan und die Projektpläne gehören, um Bewilligung des darin dargestellten Bauvorhabens. Die korrekte Darstellung des Bauvorhabens ist somit Sache der Bauherrschaft.30 Insbesondere ist es Sache des Projektverfassers oder der Projektverfasserin, auf dem Situationsplan die baupolizeilichen Angaben einzutragen, namentlich die Grenzabstände.31 Das zuständige Gemeindeorgan bestätigt auf dem Plan 26 Baubewilligungsakten des Regierungsstatthalteramts Seeland bbew 1281/2010, pag. 129