Die Gemeinde machte in ihrem Amtsbericht vom 13. September 2010 keinen diesbezüglichen Hinweis.29 Die Einhaltung der Grenzabstände an anderen Fassaden der projektierten Gebäude war umstritten und wurde im Gesamtbauentscheid vom 19. Juli 2013 ausführlich thematisiert, nicht jedoch der hier streitige Abstand zwischen der Nordwestfassade des Gebäudes "M.________" und der Parzelle Nr. L.________.