Mit dem Gesamtbauentscheid des Regierungsstatthalteramtes Seeland vom 19. Juli 2013 wurden nebst dem fraglichen Situationsplan auch Projektpläne bewilligt. Der bewilligte Plan "Grundrisse, Umgebung und Werkleitungen"25 beziffert im Planabschnitt "Grundriss Erdgeschoss mit Umgebung 1:100" den Abstand zwischen dem Haus "M.________" und der Grenze zu Parzelle Nr. L.________ mit 3,00 m, und zwar am Ort des geringsten Abstands zwischen Fassade und Parzellengrenze (und nicht an der westlichen Gebäudeecke, wie auf dem Situationsplan). Nach der Darstellung auf diesem Projektplan ist also der kleine Grenzabstand überall eingehalten.