c) Es fällt jedoch auf, dass nach den Feststellungen der Beigeladenen 2 die Abweichung zum Projekt lediglich 0,04 m beträgt. Die Beigeladene 2 führt in ihrer Stellungnahme vom 24. April 2019 aus, dass damit die massgebende Standardabweichung von 0,05 m eingehalten sei und folglich die heutige Lage der Gebäude den Abständen gemäss den Baugesuchsunterlagen entsprächen.