16 Merkli/Aeschlimann/Herzog, Kommentar zum bernischen VRPG, 1997, Art. 72 N. 6 bis 8 RA Nr. 120/2019/10 9 verzichtet und die Baueinstellungsverfügung vom 18. April 2018 aufgehoben wird. Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens bildet demnach die Frage, ob auf die Wiederherstellung verzichtet und die Baueinstellungsverfügung aufgehoben werden kann. Ziffer 1 des Entscheids der Gemeinde Ins vom 17. Dezember 2018, womit der nachträglichen Projektänderung mit Ausnahmegesuch zur Unterschreitung des Grenzabstands der Bauabschlag erteilt wird, ist nicht angefochten.