c) Die Beigeladene 1 beantragte in ihrer Stellungnahme vom 15. Februar 2019, dass auch die I.________ zum Verfahren beigeladen werden solle. Diese habe die Schnurgerüstabnahme für die Gemeinde durchgeführt und dabei nicht auf die Unterschreitung des Grenzabstands hingewiesen. Daher treffe die I.________ eine Verantwortung für die Abweichung von der Baubewilligung. Die Verfahrensbeteiligten haben der Beiladung der I.________ ausdrücklich oder stillschweigend zugestimmt. Das Rechtsamt hat sie mit Verfügung vom 26. März 2019 zum Verfahren beigeladen. Da ihr 12 Vorakten Baupolizeiverfahren, pag. 23