Bei der Beigeladenen 1 handelt es sich nicht um die Verfasserin des am 19. Juli 2013 bewilligten Projekts. Sie wurde aber von der Beschwerdegegnerin mit der Ausführung des Vorhabens betraut. Im Verfahren betreffend die Projektänderungsbewilligungen vom 9. Februar 2017 und vom 2. Oktober 2018 trat die Beigeladene 1 als Projektverfasserin auf. Sie beteiligte sich im Baupolizeiverfahren der Gemeinde und zeichnete bei der nachträglichen Projektänderung mit Ausnahmegesuch betreffend Unterschreitung des Grenzabstands als Projektverfasserin.