Verfahren und gab den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit, sich hierzu zu äussern. Die Gemeinde Ins begrüsste mit Stellungnahme vom 11. Februar 2019 die Beiladung der G.________ und beantragte die Abweisung der Beschwerde. Die übrigen Verfahrensbeteiligten äusserten sich nicht zur Beiladung der G.________.