7. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 18. Januar 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen die Aufhebung des angefochtenen Entscheids, soweit damit auf die Wiederherstellung verzichtet und die Baueinstellung aufgehoben wird. Die Beschwerdegegnerin sei zu verpflichten, den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen. Eventuell sei der angefochtene Entscheid bezüglich Verzicht auf die Wiederherstellung und Aufhebung der Baueinstellung aufzuheben und die Sache zur Fortsetzung des Verfahrens an die Gemeinde zurückzuweisen.