Am 21. Juni 2018 reichte die Beschwerdegegnerin ein nachträgliches Projektänderungsgesuch mit Ausnahmegesuch betreffend Unterschreitung des Grenzabstands ein. Die Beschwerdeführenden erhoben dagegen sinngemäss Einsprache.8 Mit Bau- und Wiederherstellungsentscheid vom 17. Dezember 2018 erteilte die Gemeinde dem nachträglichen Baugesuch mit Ausnahmegesuch zur Unterschreitung des kleinen Grenzabstands um 0,01 – 0,12 m den Bauabschlag. Sie verzichtete auf die Anordnung einer Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands und hob die Baueinstellungsverfügung vom 18. April 2018 auf.