6 Akten Baubewilligungskontrolle 2009-0026, pag. 15 RA Nr. 120/2019/10 4 2,92 m. Die Beigeladene 2 stellte demnach eine Differenz zwischen Projekt und gemessener Fassade von 0,04 m fest.7 Die Gemeinde ordnete am 18. April 2018 die sofortige Einstellung der Bauarbeiten an der Nordfassade des Gebäudes N.________strasse P.________ sowie an der Umgebung zwischen diesem Gebäude und der Parzellengrenze zur Liegenschaft Nr. L.________ an.