5. Am 2. Oktober 2018 bewilligte die Gemeinde der Beschwerdegegnerin eine nachträgliche Projektänderung, wonach die Luft-Wasser-Wärmepumpen der drei Einfamilienhäuser statt im Gebäudeinneren neu im Split-System mit jeweils an der Ostfassade aufgestellten Aussengeräten erstellt werden sollten. Sie ordnete an, dass das auf der Westseite des Gebäudes N.________strasse P.________ (entspricht Haus "M.________" gemäss den am 19. Juli 2013 bewilligten Plänen) angebrachte Aussengerät bis 15. Januar 2019 entfernt werden müsse.