4. Mit Schreiben vom 7. April 2017 zeigten u.a. die Beschwerdeführenden 1-3 der Gemeinde an, dass das Bauvorhaben in verschiedener Hinsicht nicht bewilligungskonform ausgeführt werde.4 Die Gemeinde nahm mit Antwortschreiben vom 21. April 2017 zu den angeführten Punkten Stellung und erklärte sinngemäss, die Bauausführung erfolge korrekt.5 Die Beschwerdeführenden wandten sich in der Folge mit Aufsichtsanzeige an das Regierungsstatthalteramt Seeland. Das Regierungsstatthalteramt verfügte am 8. Januar 2018, dass der Anzeige keine Folge gegeben werde.6