Insgesamt ist damit die Verhältnismässigkeit der angeordneten Massnahmen zu bejahen. Die Beschwerde wird abgewiesen und der angefochtene Entscheid wird bestätigt. 12 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, a.a.O., Art. 46 N. 9; BVR 2013 S. 85 E. 5.1. RA Nr. 120/2018/8 7