Ein Lagerplatz dient dem vorübergehenden Lagern bzw. Abstellen von noch gebrauchsfähigen Materialien und Gegenständen. Ein Ablagerungsplatz demgegenüber dient dem dauernden Deponieren von ausgedienten Sachen. Ausgedient ist eine Sache, wenn sich nach den Umständen ergibt, dass der Eigentümer während längerer Zeit nicht willens oder nicht in der Lage ist, sie bestimmungsgemäss zu nutzen und instand zu halten.10 Die Inhaber von ausgedienten Fahrzeugen, Fahrzeugteilen, Pneus, Maschinen, Geräten und dergleichen sind verpflichtet, diese Sachen innert Monatsfrist zu entsorgen, wenn sie nicht in gedeckten Räumen aufbewahrt werden können (Art. 16 Abs. 1 AbfG11).