Aus der Eingabe und der dazu eingereichten Beilage lässt sich ableiten, dass der Beschwerdeführer sein Anspruch auf rechtliches Gehör als verletzt und die Wiederherstellungsverfügung als unverhältnismässig erachtet. Daraus ist sinngemäss auch zu schliessen, dass er die Aufhebung der Wiederherstellungsverfügung beantragt. Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist damit einzutreten. 2. Kostenvorschuss a) Die Gemeinde beantragt in ihrer Stellungnahme vom 23. März 2018, vom Beschwerdeführer sei ein Kostenvorschuss einzufordern, bevor das Beschwerdeverfahren weitergeführt werde.