2. Gegen diese Verfügung reichte der Beschwerdeführer am 24. Februar 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er beantragt sinngemäss die Aufhebung der angefochtenen Verfügung. 3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Gemeinde beantragt mit Stellungnahme vom 23. März 2018 die Abweisung der Beschwerde. Gleichzeitig beantragt sie, vom Beschwerdeführer sei ein Kostenvorschuss einzufordern, bevor das Beschwerdeverfahren weitergeführt werde.