1. Mit Wiederherstellungsverfügung vom 26. Januar 2018 forderte die Gemeinde Aeschi bei Spiez den Beschwerdeführer auf, sämtliche auf Parzelle Aeschi bei Spiez Grundbuchblatt Nr. B.________ gelagerten, nicht eingelösten Fahrzeuge jeglicher Art sowie sämtliche abgestellten Batterien, alten Fässer sowie Altwaren (Fahrzeugteile, Räder, Pneus und Felgen) bis spätestens am 31. Mai 2018 zu räumen. Weiter wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, das Materiallager sowie abgestellte Fahrzeuge entlang der ganzen Strasse so zu reduzieren, dass der Strassenabstand von 3.60 m eingehalten wird.