20 Art. 6 Abs. 1 Bst. q BewD RA Nr. 120/2018/84 9 vorliegt. Unter diesen Umständen darf aus der fehlenden Baubewilligung nicht auf die (formelle) Rechtswidrigkeit der Bauausführung geschlossen werden. Die Voraussetzungen einer Baueinstellungsverfügung sind damit nicht erfüllt. Die angefochtene Verfügung ist daher aufzuheben.