Bundesamt für Umwelt BAFU), Bern 2004, S. 24 und S. 123 RA Nr. 120/2018/84 8 Beteiligte erläutert in ihrer Stellungnahme vom 12. März 2019, dass mit dem neu zugeleiteten Wasser zunächst ein Brunnen betrieben und der Garten bewässert werden solle. Später seien weitere Nutzungen (Pool, WC-Spülung, Waschmaschine etc.) denkbar.