Der Augenschein war offenbar den Beteiligten nicht angekündigt worden. In einem E-Mail vom 22. Dezember 2018 an den Rechtsvertreter des Beschwerdeführers16 führte der Leiter Bau + Infrastruktur aus, er sei am Datum der Verfügung (10. Dezember 2018) vor Ort gewesen, habe "ausser einer Baugrube und einem Bagger jedoch niemanden auffinden" können. In den von der Gemeinde eingereichten Vorakten findet sich kein Augenscheinprotokoll. Ebenso wenig ist ersichtlich, dass die Baupolizeibehörde dem Beschwerdeführer vor Erlass der Baueinstellungsverfügung eine Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt hätte.