c) Die Gemeinde wurde aufgrund einer mündlich erstatteten Anzeige aktiv. Diese ist in den eingereichten Vorakten nicht dokumentiert. Die Gemeinde hat vor Erlass der Baueinstellungsverfügung keine aktenkundigen Beweiserhebungen gemacht. Gemäss Stellungnahme der Gemeinde vom 23. Januar 2019 hat sich der Leiter Bau + Infrastruktur zu Abklärungszwecken vor Ort begeben. Der Augenschein war offenbar den Beteiligten nicht angekündigt worden.