4Art. 46 Abs. 2 BauG; Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 4. Aufl., Band I, Bern 2013, Art. 46 N. 6c und N. 12 5 Zaugg/Ludwig, a.a.O., Art. 46 N. 12 RA Nr. 120/2018/84 4 Aufgrund des Auftragsverhältnisses ist es jedoch sinnvoll, auch die von Amtes wegen Beteiligte als Partei in das Verfahren einzubeziehen. Auch sie gilt nach dem Gesagten als (indirekt handelnde) Verhaltensstörerin.