Energiedirektion (Organisationsverordnung BVE, OrV BVE; BSG 152.221.191) 3 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) RA Nr. 120/2018/84 3 2. Parteistellung a) Der Beschwerdeführer ist der Ansicht, die Baueinstellungsverfügung könne nicht gegen ihn gerichtet werden, da er die Baugrundstücke der von Amtes wegen Beteiligten geschenkt habe. Das Geschäft sei beim Grundbuchamt hängig. Die Gemeinde beruft sich darauf, dass die Mutation im Grundbuch noch nicht eingetragen wurde.