In diesem Sinne wies es das Verfahren an die Gemeinde zurück.7 Mit Verfügung vom 24. Juli 2017 nahm die Gemeinde Köniz das baupolizeiliche Verfahren wieder auf und verpflichtete die Beschwerdeführerinnen, ein Gutachten einer anerkannten Fachperson für Baustatik zur Frage einzureichen, ob und falls ja, welche statischen Massnahmen zur Sicherstellung der Tragfähigkeit getroffen werden müssen, da die neu erstellten Fassadenwände im Erweiterungsbau im Erdgeschoss entfernt werden müssten. Das Gutachten habe zudem zu klären, welches die kostengünstigste Massnahme 4 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) 5 Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21)