"Die angefochtene Verfügung des Bauinspektorats Köniz vom 19.11.2018 sei aufzuheben, und es sei festzustellen dass I. die Expertise der Weber + Brönnimann AG vom 12.10.2018 ungenügend ist, und dass dieser nicht gefolgt werden kann/muss II. die Kosten dieser Expertise vom Bauinspektorat Köniz zu tragen seien, III. sich das Bauinspektorat Köniz auf die Expertise der IBK Ingenieurbüro Peter Kienle GmbH zu stützen hat."