verpflichtete die Gemeinde Köniz die Beschwerdeführerinnen unter solidarischer Haftbarkeit, der Gemeinde die Kosten dieses Gutachtens in der Höhe von Fr. 1'952.05 innert 30 Tagen ab Eröffnung der Verfügung zu bezahlen. Gestützt auf das eingeholte Gutachten verfügte die Gemeinde mit Wiederherstellungsverfügung vom 10. Dezember 2018 den Rückbau. Diese Verfügung haben die Beschwerdeführerinnen separat angefochten (120/2019/4). Mit Entscheid vom 24. April 2019 hat die BVE diese Beschwerde gutgeheissen, den Wiederherstellungsentscheid aufgehoben und das Verfahren im Sinne der Erwägungen an die Gemeinde zurückgewiesen.