1. Im August 2013 erteilte die Einwohnergemeinde Köniz der Beschwerdeführerin 1 die Baubewilligung für die Aufstockung des Dachgeschosses ihres Einfamilienhauses und den Bau eines Wintergartens auf dem Garagendach der Parzelle Köniz Gbbl. Nr. D.________. Nach mehreren Hinweisen aus der Nachbarschaft, wonach das Bauvorhaben nicht wie bewilligt ausgeführt werde, und zwei Wiederherstellungsverfahren, führte die Gemeinde am 8. Oktober 2014 einen Augenschein durch. Dabei stellte sie unter anderem fest, dass die Beschwerdeführerin 1 im Erdgeschoss südwestlich der Garage eine Wohnraumerweiterung vorgenommen hatte.