- "Im bewilligten Plan "Grundriss" vom 17. Juni 2015 ist der Strassenabstand gegenüber der Parzelle Schwarzenburg 2 Grundbuchblatt Nr. E.________ mit 3,60 m eingetragen. Die Baubewilligung sieht damit keine Nutzung dieses Streifens als Abstellfläche vor. Sollte die Beschwerdegegnerin diesen entgegen der Baubewilligung und damit unzulässigerweise für das Abstellen von Fahrzeugen oder Futtermitteln nutzen, so wäre es an der Gemeinde als Baupolizeibehörde, einzuschreiten." (E. 3d)