___ – mit Zustimmung der Gemeinde als Grundeigentümerin – die Einkofferung der neuen Zufahrtsstrasse bewilligt. Die BVE bestätigte diese Baubewilligung mit Entscheid vom 9. März 2017 (RA Nr. 110/2016/148). Dabei kam die BVE zum Schluss, dass der Lagerplatz genügend erschlossen ist. Sie führte u.a. aus: - "Die Erschliessung erfolgt von der F.________strasse im Norden über das neu abparzellierte Grundstück Schwarzenburg 2 Grundbuchblatt Nr. E.________, welches im Eigentum der Einwohnergemeinde Schwarzenburg steht.[…] Ein Teil der Zufahrt über die Parzelle Schwarzenburg 2 Grundbuchblatt Nr. E.________ ist bewilligt und besteht bereits.