a) Die Beschwerdeführerin verfügt auf der Parzelle Schwarzenburg 2 Grundbuchblatt Nr. C.________ über ein selbständiges und dauerndes Baurecht. Auf dieser Baurechtsparzelle Schwarzenburg 2 Grundbuchblatt Nr. D.________ erteilte das Regierungsstatthalteramt der Beschwerdeführerin mit Gesamtentscheid vom 7. September 2016 die Baubewilligung für den Neubau eines Lagerplatzes. Gleichzeitig wurde ihr mit diesem Entscheid auf der angrenzenden Parzelle Schwarzenburg 2 Grundbuchblatt Nr. E.________ – mit Zustimmung der Gemeinde als Grundeigentümerin – die Einkofferung der neuen Zufahrtsstrasse bewilligt.