Vom Anzeiger ging keine Eingabe ein, so dass dieser stillschweigend auf eine Beteiligung am weiteren Verfahren verzichtete. Das Rechtsamt edierte in der Folge beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland die Vorakten der Baubewilligungsverfahren bbew 528/2012 (Maschinenhalle mit Werkstatt; Entscheid des Regierungsstatthalteramts vom 6. August 2014) und bbew 319/2015 (Lagerplatz, Entwässerungsanlage und Einkofferung der neuen Zufahrtsstrasse; Entscheid des Regierungsstatthalteramts vom 7. September 2016). Die Gemeinde reichte sodann auf Wunsch des Rechtsamts eine Kopie der Pläne des Entscheids vom 7. September 2016 ein.