Androhung der Ersatzvornahme] 5. [Hinweis auf Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs innert Rechtsmittelfrist] 6. [Androhung Busse] 7. Im Übrigen werden keine weiteren baupolizeilichen Massnahmen angeordnet. 8. [Verfahrenskosten] 9. [Parteikosten] 10.[Rechtsmittelbelehrung] 11.[Eröffnung]" RA Nr. 120/2018/81 3 3. Die Beschwerdeführerin verzichtete auf die Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs. Stattdessen reichte sie gegen die Verfügung vom 22. November am 18. Dezember 2018 Beschwerde bei der BVE ein. Sie beantragt die Aufhebung der Verfügung.