2. Nach diversen Anzeigen eines Nachbarn erliess die Gemeinde Schwarzenburg am 22. November 2018 folgende Verfügung: "1. Der A.________ wird untersagt, die öffentliche Strasse Parzelle Schwarzenburg 2 Gbbl.-Nr. E.________ und den Strassenabstandsstreifen nach Ziff. 1 hiervor als Lagerplatz zu benützen. 2. Die A.________ wird verpflichtet, sämtliche auf der Baurechtsparzelle Schwarzenburg 2 Gbbl.- Nrn. D.________ in einem Abstand von 3,60 m zur Strassenparzelle Schwarzenburg 2 Gbbl.-Nr. E.________ (Strassenabstandsstreifen) abgelagerten Gegenstände innert 30 Tagen ab Rechtskraft der vorliegenden Verfügung zu räumen. 3. Der A.____