1. Mit Gesamtentscheid vom 6. August 2014 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland der Beschwerdeführerin die Baubewilligung für den Neubau einer Maschinenhalle mit Werkstatt inklusive Zufahrten und Vorplätzen, eine Waschanlage für landwirtschaftliche Maschinen sowie eine Photovoltaikanlage auf Parzelle Schwarzenburg Grundbuchblatt Nr. C.________. Die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) hiess eine dagegen erhobene Beschwerde am 20. November 2014 gut und hob die vorinstanzliche Baubewilligung wieder auf (RA Nr. 110/2014/99). Dagegen wurde keine Beschwerde erhoben.