1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird die Verfügung der Gemeinde Adelboden vom 13. November 2018 aufgehoben. Die Sache wird zur weiteren Behandlung im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückgewiesen. 2. Dem Beschwerdeführer werden Verfahrenskosten in der Höhe von Fr. 500.00 auferlegt. Das Inkasso erfolgt mit separater Zahlungseinladung. 3. Die Gemeinde Adelboden hat dem Beschwerdeführer Parteikosten im Betrag von Fr. Fr. 2'213.65 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung