rechtmässigen Zustands entgegensteht. Soweit weder die Verhältnismässigkeit noch der Vertrauensschutz oder die Verwirkungsfrist einer vollständigen oder teilwesen Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands entgegenstehen sollte, wird zu prüfen sein, innert welcher Frist der rechtmässige Zustand hergestellt werden muss. Die einzelnen Massnahmen zur Herstellung des rechtmässigen Zustands werden präzis zu umschreiben sein, d.h. die Anlagen und Materialien, die entfernt werden müssen, sind genau zu bezeichnen.