In diesem Rahmen besteht gegebenenfalls Besitzstandsgarantie. Spätestens ab 1. Januar 1971 waren alle wesentliche Änderungen, Umnutzungen oder Erweiterungen des Materiallagerplatzes bewilligungspflichtig. Seit dem Inkrafttreten des RPG am 1. Januar 1980 war dafür zudem eine Ausnahmebewilligung für das Bauen ausserhalb der Bauzone erforderlich. Es ist nicht aktenkundig, ob der Lagerplatz seit dem 1. Januar 1971 wesentlich erweitert, umgenutzt oder vergrössert wurde oder ob er immer noch weitgehend im gleichen Umfang betrieben wird wie beim Inkrafttreten des aBauG Anfang 1971.